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Aufgabenkreise


Aufgabenkreise einer gesetzlichen Betreuung

Bei der Anordnung der gesetzlichen Betreuung werden die einzelnen Aufgabenkreise des Betreuers vom Betreuungsgericht angeordnet. Der Betreuer darf nur innerhalb dieser angeordneten Aufgabenkreise tätig werden.


Typische Aufgabenkreise sind:

Vermögenssorge
Beantragung, Entgegennahme und Einteilung von Rente/Sozialhilfe, sonstigen Sozialleistungen / Arbeitslohn;
Organisation und Kostenregelung von Rehabilitationsmaßnahmen;
Geltendmachung von Forderungen gegen Dritte (z.B. Schadensersatz, Schmerzensgeld, Herausgabe);
Prüfung von Rechnungen/Abwehr von Ansprüchen Dritter;
Vertretung gegenüber Gläubigern/Schuldentilgung;
Prüfung und Regelung von Unterhaltspflichten;
Verwaltung/Verwertung von Grundvermögen und anderen Vermögenswerten ;
Vertretung bei Erbauseinandersetzungen;
Vertretung gegenüber Pflegedienstleistern, Abschluss von Heimverträgen; Regelung der Heimkosten;
Überwachung der Taschengeldverwaltung (
§ 110 BGB);

Aufenthaltsbestimmung / Personensorge
Zuführung zur Unterbringung;
Entscheidung über Fixierungsmaßnahmen;

Wohnungsangelegenheiten
Abwehr einer Wohnungskündigung;
Vertretung bei Kündigungs- und Räumungsverfahren;
Auflösung des Mietverhältnisses und des Haushalts bei Umzug;
Beschaffung einer Wohnung; Mietvertragsabschluss;

Gesundheitssorge
Entscheidung über Einwilligung zu Heilbehandlungen und Untersuchungen;
Sicherstellung der ärztlichen Heilbehandlung ;
Entscheidung über (Zwangs-) Medikation;
Entscheidung über einen Schwangerschaftsabbruch



Sonstige Bereiche
Vertretung in gerichtlichen Verfahren und Verwaltungsverfahren;
Vertretung in Strafverfahren
Umgangsbestimmungsrecht gem. § 1632 Abs. 2 BGB
Aufsichtspflicht gem. § 832 BGB
Vertretung bei eherechtlichen Verfahren
Vaterschaftsfeststellung
Vertretung im Ehescheidungsverfahren
Sicherstellung des Tierschutzes
Post- und Fernmeldeangelegenheiten





Wissenswertes


Was bedeutet rechtliche Betreuung?
Rechtliche Betreuung bekommen volljährige Menschen, die nicht in der Lage sind, für sich selbst zu entscheiden, weil sie eine geistige Erkrankung oder Behinderung haben.

Wie kommt es zu einer Betreuung?
Sie können eine rechtliche Betreuung für sich selbst, oder eine andere Person anregen, indem Sie einen entsprechenden Antrag (schriftlich oder zur Niederschrift) beim Betreuungsgericht (Amtsgericht) stellen.

Gegen den freien Willen einer volljährigen Person kann es keine Betreuung geben.

Der Antrag wird vom Betreuungsgericht, auch durch persönliche Befragung der betroffenen Person, geprüft. Kommt das Betreuungsgericht zu dem Ergebnis, dass eine rechtliche Betreuung notwendig ist, wird ein Betreuer bestimmt. Außerdem wird festgelegt, für welche Bereiche (Aufgabenkreise) eine Betreuung stattfinden soll.

Falls die betreute Person damit nicht einverstanden ist, kann sie Beschwerde gegen die Entscheidung des Gerichts einlegen.

Kann ich einen Betreuer selbst bestimmen?
Ja und Nein. Das Betreuungsgericht muss Ihre Wünsche anhören, doch ist es nicht verpflichtet, sich daran zu halten.

In einer
Vorsorgevollmacht bzw. Betreuungsverfügung können Sie bestimmen, wer Ihr Betreuer oder Ihre Betreuerin werden soll. Dies allerdings nur, wenn diese Erklärung vor dem Eintritt der rechtlichen Betreuung erfolgt ist!

Wie lange dauert eine Betreuung?
Das Gericht setzt die Betreuung erst einmal für ein halbes Jahr fest. Dies ist eine vorläufige Betreuung. Nach diesem halben Jahr prüfen die Richter, ob Sie eine dauerhafte Betreuung brauchen. Das Betreuungsgericht prüft dauerhafte rechtliche Betreuungen nach sieben Jahren nochmals.

Kann ich eine Betreuung wieder rückgängig machen?
Ja. Der Betreuer oder der Betreute können jederzeit einen Antrag beim Betreuungsgericht stellen. Das Gericht ist verpflichtet zu prüfen, ob man die Betreuung aufheben kann. Nur wenn jemand innerhalb kurzer Zeit immer wieder einen Antrag auf Aufhebung der Betreuung stellt, kann das Gericht dies ablehnen. Fällt der Grund für eine Betreuung weg, muss das Gericht die Betreuung aufheben.

Bekommen Menschen mit schwerer körperlicher Behinderung automatisch einen Betreuer?
Nein! Kann ein Mensch mit körperlicher Behinderung seinen Willen mitteilen, darf keiner für diesen Menschen einen rechtlichen Betreuer bestellen. Nur wenn er selbst einen Betreuer wünscht, kann das Gericht einen Betreuer bestimmen.

Wer kann Betreuer werden?
Sie können eine Person als Betreuer oder Betreuerin vorschlagen. Das Gericht muss prüfen, ob die vorgeschlagenen Personen für eine rechtliche Betreuung geeignet sind. Haben Sie eine Vorsorgevollmacht oder eine Betreuungsverfügung, versucht das Gericht die darin enthaltenen Wünsche zu erfüllen. Betreuer werden können zum Beispiel:

  • Verwandte, Freunde oder Partner
  • Mitglieder eines Betreuungsvereins
  • selbstständige Berufsbetreuer
  • Mitarbeiter einer Betreuungsbehörde
In Deutschland sind mehr als die Hälfte aller Betreuer Familienangehörige. Seit einigen Jahren steigt jedoch die Zahl der Berufsbetreuer.

Für welche Bereiche ist der Betreuer zuständig?
Das kommt ganz auf die zu betreuende Person an. Das Gericht bestimmt, für welche Bereiche eine Betreuung notwendig ist. Nur für die Bereiche, für die der Betreute nicht mehr selbst entscheiden kann, springt der Betreuer ein. Wenn es dem Betreuten zum Beispiel schwerfällt, mit Geld umzugehen, kann dies der Betreuer übernehmen. Die Aufgabenbereiche des Betreuers stehen in seinem Betreuer-Ausweis.
Mehr Informationen dazu finden Sie im Familienratgeber-Artikel "
Aufgaben der rechtlichen Betreuung".

Bin ich automatisch geschäftsunfähig, wenn ich einen Betreuer habe?
Nein! Auch wenn Sie einen rechtlichen Betreuer haben, können Sie voll geschäftsfähig sein. Dies kann dazu führen, dass der Betreuer und der Betreute gegensätzliche Entscheidungen treffen. Beide Entscheidungen sind erst einmal rechtsgültig. Bei Streitigkeiten muss das Gericht entscheiden, ob der Betreute geschäftsunfähig ist (Paragraf 104, Bürgerliches Gesetzbuch).

Begriffserklärung: Voll geschäftsfähig
Voll geschäftsfähig ist normalerweise jeder Mensch über 18 Jahre. Das heißt, man kann ab diesem Alter Rechtsgeschäfte eingehen. Rechtsgeschäfte sind zum Beispiel Mietverträge, Arbeitsverträge, das Eröffnen eines Bankkontos, Heiraten oder Kaufverträge. Unterschreibt man zum Beispiel einen Mietvertrag, dann ist dieser Vertrag gültig. Man muss zum Beispiel eine Kündigungsfrist einhalten. Hält man sich nicht an den Vertrag, kann man vor Gericht verklagt werden.
Durch eine psychische Erkrankung oder einen Unfall kann es sein, dass man seine Geschäftsfähigkeit verliert. Zum Beispiel: Wenn jemand nicht genau weiß, ob ein Vertrag oder eine andere Entscheidung gut für ihn ist oder nicht. Wenn das Betreuungsgericht davon erfährt, spricht es mit der Person. Das Gericht prüft, bei welchen Entscheidungen diese Person Hilfe braucht. Für diese Bereiche bestimmt das Gericht dann einen rechtlichen Betreuer. Der Betreuer geht dann die Rechtsgeschäfte für diese Person ein.

Dürfen Menschen mit rechtlicher Betreuung wählen?
Ja. Menschen mit Behinderung, die eine rechtliche Betreuung haben, dürfen in Deutschland wählen. Der Bundestag hat die pauschalen Wahlrechts-Ausschlüsse von Menschen mit Behinderung und rechtlicher Betreuung aufgehoben. Damit hat er ein Urteil des Bundesverfassungs-Gerichts vom Februar 2019 umgesetzt.
Außerdem gibt es noch eine weitere neue Regel im Bundes-Wahlgesetz: Wer nicht lesen kann oder anderweitig eingeschränkt ist, dem darf geholfen werden.

Wie kann ich eine Betreuung vermeiden?
Sie können eine Betreuung vermeiden, indem Sie In einer Vorsorgevollmacht bzw. Betreuungsverfügung festlegen wer Ihr Betreuer oder Ihre Betreuerin werden soll. Dies allerdings nur, wenn diese Erklärung vor dem Eintritt der rechtlichen Betreuung erfolgt ist!

Wer kontrolliert den Betreuer?
Das Betreuungsgericht. Einmal im Jahr muss der Betreuer dem Gericht einen Bericht zusenden. Das Gericht prüft dadurch, ob der Betreuer richtig und gut für den Betreuten gehandelt hat. Ärzte, Verwandte, Familienangehörige oder auch Freunde können Beschwerden beim Gericht einreichen. Das Gericht muss diese Hinweise prüfen und eventuell einen anderen Betreuer bestellen.

Wo kann ich mich beraten lassen?
Rechtliche Hilfe und Beratung können Sie bei Rechtsanwälten, Betreuungsvereinen, sozialen Diensten oder der Betreuungsbehörde erhalten. Auch bei Pflege- und Senioren-Beratungsstellen bekommen Sie Unterstützung.

Wo steht es im Gesetz?
Die gesetzliche Grundlage für die rechtliche Betreuung ist das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB), Paragrafen 1896 – 1908.

Weitere Informationen



Selbsthilfe



Das Thema Betreuung kann uns alle betreffen. Deshalb bieten wir für Angehörige und Interessenten Veranstaltungen an, in denen die Fragen zum Betreuungsrecht aber auch zu gesundheitlichen Themen wie z. B. Demenzbetreuung besprochen werden. Termine erfragen Sie hier.


Pflegende Angehörige von an Demenz erkrankten Menschen - Weidach

Angehörige von psychisch Kranken

Angehörigengruppe - Pflegende Angehörige

Angst und Panik - Agoraphobie

Behindertenbeauftragte des Landkreises Coburg

Behindertenclub für den Landkreis Kronach

Beratungsdienst für Inklusion der Lebenshilfe Coburg e.V.

Beratungsstelle - Blaukreuz-Zentrum Coburg - Blaues Kreuz Diakoniewerk mGmbH

Beratungszentrum Oberfranken für Menschen nach erworbener Hirnschädigung e.V.

Blinden- und Sehbehindertenbund Gruppe Coburg

Blinden- und Sehbehindertenbund Gruppe Kronach

Blinden- und Sehbehindertenbund Gruppe Lichtenfels

Blinden- und Sehbehindertenbund Gruppe Neustadt

Chronische Schmerzen

Depressionen - Offener Gesprächskreis KC

Diabetes Typ II Rödental

Ehrenamtlicher Seniorenbesuchsdienst der Stadt Coburg

Gehörlosenverein Coburg e.V.

Hirntumor- Betroffene und deren Angehörige

Lebenshilfe Coburg Stadt und Land e.V. für Menschen mit Behinderung

Lebenshilfe Coburg Stadt und Land e.V. - Assistenzdienst

Parkinson Vereinigung - Regionalgruppe Coburg

Pflegende Angehörige, Gesprächskreis Coburg

Pflegende Angehörige, Gesprächskreis Bad Rodach

Psychiatrie-Erfahrene Selbsthilfegruppe Coburg

Schlafapnoe/ Chronische Schlafstörungen Coburg

Selbsthilfegruppe für Menschen mit psychischen Erkrankungen LIF

Sonntags-Frühstück-Treff für Alleinstehende

Sozialpsychiatrischer Dienst (SpDi) des Diakonischen Werkes Coburg e.V.

Suchtberatung des Diakonischen Werkes Coburg