Aufgabenkreise
Aufgabenkreise einer gesetzlichen Betreuung
Bei der Anordnung der gesetzlichen Betreuung werden die einzelnen Aufgabenkreise des Betreuers vom Betreuungsgericht angeordnet. Der Betreuer darf nur innerhalb dieser angeordneten Aufgabenkreise tätig werden.
Typische Aufgabenkreise sind:
Vermögenssorge
Beantragung, Entgegennahme und Einteilung von Rente/Sozialhilfe, sonstigen Sozialleistungen / Arbeitslohn;
Organisation und Kostenregelung von Rehabilitationsmaßnahmen;
Geltendmachung von Forderungen gegen Dritte (z.B. Schadensersatz, Schmerzensgeld, Herausgabe);
Prüfung von Rechnungen/Abwehr von Ansprüchen Dritter;
Vertretung gegenüber Gläubigern/Schuldentilgung;
Prüfung und Regelung von Unterhaltspflichten;
Verwaltung/Verwertung von Grundvermögen und anderen Vermögenswerten ;
Vertretung bei Erbauseinandersetzungen;
Vertretung gegenüber Pflegedienstleistern, Abschluss von Heimverträgen; Regelung der Heimkosten;
Überwachung der Taschengeldverwaltung (§ 110 BGB);
Aufenthaltsbestimmung / Personensorge
Zuführung zur Unterbringung;
Entscheidung über Fixierungsmaßnahmen;
Wohnungsangelegenheiten
Abwehr einer Wohnungskündigung;
Vertretung bei Kündigungs- und Räumungsverfahren;
Auflösung des Mietverhältnisses und des Haushalts bei Umzug;
Beschaffung einer Wohnung; Mietvertragsabschluss;
Gesundheitssorge
Entscheidung über Einwilligung zu Heilbehandlungen und Untersuchungen;
Sicherstellung der ärztlichen Heilbehandlung ;
Entscheidung über (Zwangs-) Medikation;
Entscheidung über einen Schwangerschaftsabbruch
Sonstige Bereiche
Vertretung in gerichtlichen Verfahren und Verwaltungsverfahren;
Vertretung in Strafverfahren
Umgangsbestimmungsrecht gem. § 1632 Abs. 2 BGB
Aufsichtspflicht gem. § 832 BGB
Vertretung bei eherechtlichen Verfahren
Vaterschaftsfeststellung
Vertretung im Ehescheidungsverfahren
Sicherstellung des Tierschutzes
Post- und Fernmeldeangelegenheiten
Wissenswertes
Was bedeutet rechtliche Betreuung?
Rechtliche Betreuung bekommen volljährige Menschen, die nicht in der Lage sind, für sich selbst zu entscheiden, weil sie eine geistige Erkrankung oder Behinderung haben.
Wie kommt es zu einer Betreuung?
Sie können eine rechtliche Betreuung für sich selbst, oder eine andere Person anregen, indem Sie einen entsprechenden Antrag (schriftlich oder zur Niederschrift) beim Betreuungsgericht (Amtsgericht) stellen.
Gegen den freien Willen einer volljährigen Person kann es keine Betreuung geben.
Der Antrag wird vom Betreuungsgericht, auch durch persönliche Befragung der betroffenen Person, geprüft. Kommt das Betreuungsgericht zu dem Ergebnis, dass eine rechtliche Betreuung notwendig ist, wird ein Betreuer bestimmt. Außerdem wird festgelegt, für welche Bereiche (Aufgabenkreise) eine Betreuung stattfinden soll.
Falls die betreute Person damit nicht einverstanden ist, kann sie Beschwerde gegen die Entscheidung des Gerichts einlegen.
Kann ich einen Betreuer selbst bestimmen?
Ja und Nein. Das Betreuungsgericht muss Ihre Wünsche anhören, doch ist es nicht verpflichtet, sich daran zu halten.
In einer Vorsorgevollmacht bzw. Betreuungsverfügung können Sie bestimmen, wer Ihr Betreuer oder Ihre Betreuerin werden soll. Dies allerdings nur, wenn diese Erklärung vor dem Eintritt der rechtlichen Betreuung erfolgt ist!
Wie lange dauert eine Betreuung?
Das Gericht setzt die Betreuung erst einmal für ein halbes Jahr fest. Dies ist eine vorläufige Betreuung. Nach diesem halben Jahr prüfen die Richter, ob Sie eine dauerhafte Betreuung brauchen. Das Betreuungsgericht prüft dauerhafte rechtliche Betreuungen nach sieben Jahren nochmals.
Kann ich eine Betreuung wieder rückgängig machen?
Ja. Der Betreuer oder der Betreute können jederzeit einen Antrag beim Betreuungsgericht stellen. Das Gericht ist verpflichtet zu prüfen, ob man die Betreuung aufheben kann. Nur wenn jemand innerhalb kurzer Zeit immer wieder einen Antrag auf Aufhebung der Betreuung stellt, kann das Gericht dies ablehnen. Fällt der Grund für eine Betreuung weg, muss das Gericht die Betreuung aufheben.
Bekommen Menschen mit schwerer körperlicher Behinderung automatisch einen Betreuer?
Nein! Kann ein Mensch mit körperlicher Behinderung seinen Willen mitteilen, darf keiner für diesen Menschen einen rechtlichen Betreuer bestellen. Nur wenn er selbst einen Betreuer wünscht, kann das Gericht einen Betreuer bestimmen.
Wer kann Betreuer werden?
Sie können eine Person als Betreuer oder Betreuerin vorschlagen. Das Gericht muss prüfen, ob die vorgeschlagenen Personen für eine rechtliche Betreuung geeignet sind. Haben Sie eine Vorsorgevollmacht oder eine Betreuungsverfügung, versucht das Gericht die darin enthaltenen Wünsche zu erfüllen. Betreuer werden können zum Beispiel:
Selbsthilfe
Das Thema Betreuung kann uns alle betreffen. Deshalb bieten wir für Angehörige und Interessenten Veranstaltungen an, in denen die Fragen zum Betreuungsrecht aber auch zu gesundheitlichen Themen wie z. B. Demenzbetreuung besprochen werden. Termine erfragen Sie hier.
Pflegende Angehörige von an Demenz erkrankten Menschen - Weidach
Angehörige von psychisch Kranken
Angehörigengruppe - Pflegende Angehörige
Angst und Panik - Agoraphobie
Behindertenbeauftragte des Landkreises Coburg
Behindertenclub für den Landkreis Kronach
Beratungsdienst für Inklusion der Lebenshilfe Coburg e.V.
Beratungsstelle - Blaukreuz-Zentrum Coburg - Blaues Kreuz Diakoniewerk mGmbH
Beratungszentrum Oberfranken für Menschen nach erworbener Hirnschädigung e.V.
Blinden- und Sehbehindertenbund Gruppe Coburg
Blinden- und Sehbehindertenbund Gruppe Kronach
Blinden- und Sehbehindertenbund Gruppe Lichtenfels
Blinden- und Sehbehindertenbund Gruppe Neustadt
Chronische Schmerzen
Depressionen - Offener Gesprächskreis KC
Diabetes Typ II Rödental
Ehrenamtlicher Seniorenbesuchsdienst der Stadt Coburg
Gehörlosenverein Coburg e.V.
Hirntumor- Betroffene und deren Angehörige
Lebenshilfe Coburg Stadt und Land e.V. für Menschen mit Behinderung
Lebenshilfe Coburg Stadt und Land e.V. - Assistenzdienst
Parkinson Vereinigung - Regionalgruppe Coburg
Pflegende Angehörige, Gesprächskreis Coburg
Pflegende Angehörige, Gesprächskreis Bad Rodach
Psychiatrie-Erfahrene Selbsthilfegruppe Coburg
Schlafapnoe/ Chronische Schlafstörungen Coburg
Selbsthilfegruppe für Menschen mit psychischen Erkrankungen LIF
Sonntags-Frühstück-Treff für Alleinstehende
Sozialpsychiatrischer Dienst (SpDi) des Diakonischen Werkes Coburg e.V.
Suchtberatung des Diakonischen Werkes Coburg