Unser Nächster ist jeder Mensch, besonders der, der unsere Hilfe braucht.

Mit einer Vorsorgevollmacht bevollmächtigt nach deutschem Recht eine Person eine andere Person, im Falle einer Notsituation alle oder bestimmte Aufgaben für den Vollmachtgeber zu erledigen. Mit der Vorsorgevollmacht wird der Bevollmächtigte zum Vertreter im Willen, d. h., er entscheidet an Stelle des Vollmachtgebers. Deshalb setzt eine Vorsorgevollmacht unbedingtes und uneingeschränktes persönliches Vertrauen zum Bevollmächtigten voraus. Für Deutschland findet sich die Rechtsgrundlage für das Handeln des Bevollmächtigten in § 164 ff. BGB, für das Verhältnis zwischen Vollmachtgeber und Bevollmächtigtem (sog. Auftrag) in § 662 ff. BGB. Der Bundesgerichtshof entschied, dass es zur Ausstellung einer Vorsorgevollmacht ausreichend ist, dass der Vollmachtgeber partiell geschäftsfähig ist, also noch erfassen kann, welche Auswirkungen das Ausstellen einer Vollmacht hat.
Die Betreuungsverfügung ist eine Möglichkeit der persönlichen und selbstbestimmten Vorsorge für den Fall, dass jemand selbst nicht mehr in der Lage ist, seine eigenen Angelegenheiten zu erledigen. Ihr Vorteil ist, dass sie nur dann Wirkungen entfaltet, wenn es tatsächlich erforderlich wird (§ 1896 BGB).
Eine Patientenverfügung ist eine Willenserklärung einer Person für den Fall, dass sie ihren Willen nicht (wirksam) gegenüber Ärzten, Pflegekräften oder Einrichtungsträgern erklären kann. Sie bezieht sich auf medizinische Maßnahmen wie ärztliche Heileingriffe und steht oft im Zusammenhang mit der Verweigerung lebensverlängernder Maßnahmen. Was genau unter einer Patientenverfügung zu verstehen ist, richtet sich nach der jeweiligen (nationalen) Rechtsordnung.
Es gibt keinen grundsätzlichen Automatismus, nach dem behinderte Menschen ab dem 18. Lebensjahr unter Betreuung gestellt werden. Ein Betreuungsverfahren beginnt entweder mit einem (formlosen) Antrag des Betroffenen selbst (dazu muss keine Geschäftsfähigkeit vorliegen) oder von Amts wegen. Von Amts wegen wird ein Betreuungsverfahren dann eingeleitet, wenn das Gericht Hinweise (von Dritten, im Rahmen einer „Betreuungsanregung“, z. B. durch die Betreuungsbehörde, Nachbarn, Freunde etc.) erhält, die auf einen Betreuungsbedarf hindeuten. Das Gericht muss hierzu Ermittlungen aufnehmen. Im Notfall – wenn niemand da ist, der eine Entscheidung bei wichtigen Behandlungsschritten oder Operationen treffen kann – muss der Arzt beim zuständigen Amtsgericht (das Amtsgericht des Ortes, in dem die betroffene Person wohnt) Antrag auf Betreuung stellen.
Über die Arztsuche der Kassenärztlichen Vereinigung Bayern (KVB) können Sie schnell den passenden Arzt finden.
In Notfällen wenden Sie sich bitte über den Notruf "112" an die örtliche Notrufzentrale!
Mit dem Gesetz zur besseren Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf hat die Bundesregierung einen Rahmen geschaffen, um pflegende Angehörige in ihren Aufgaben zu unterstützen und ihnen die Möglichkeit für mehr Flexibilität und Individualität in der Pflege zu geben. Die Broschüre erläutert die seit dem 1. Januar 2015 geltenden Neuerungen im Rahmen dieses Gesetzes. Die Voraussetzungen und Möglichkeiten zur Inanspruchnahme von Pflegeunterstützungsgeld, Pflegezeit, Familienpflegezeit und zinslosem Darlehen werden ebenso dargestellt, wie Antworten auf häufig gestellte Fragen.
Es gibt bereits viele betriebliche Angebote, wie Unternehmen ihre Beschäftigten bei der Vereinbarkeit von Pflege und Beruf unterstützen. Dieser Leitfaden zeigt Möglichkeiten, wie dies gelingen kann: Er enthält Informationen zur Situation der Pflegenden und zu den gesetzlichen Rahmenbedingungen. Außerdem finden Sie Anregungen, Tipps und Checklisten aus der betrieblichen Praxis für die Entwicklung einer pflegesensiblen Unternehmenskultur und für die Gestaltung von Vereinbarkeitsmaßnahmen.
Thema der Ausgabe: Kraftvoll älter werden Wer von uns wünscht sich nicht, bis ins hohe Alter fit zu bleiben? Die gute Nachricht ist: Gemeinsam können wir viel dafür tun. Ein Schlüssel dazu ist eine gesunde Ernährung. Seniorenernährung ist daher ein Schwerpunkt der Arbeit des BMEL. Das Magazin ist dazu ein Beitrag – ganz konkret für Sie und Ihren Alltag. Denn hier greifen wir ein wichtiges Thema auf: Die Bedeutung von Eiweiß für den Erhalt unserer Muskelkraft. Sie finden hier deshalb zahlreiche Informationen darüber, welche Lebensmittel Eiweiß enthalten und wie unser Körper es am besten verwerten kann.Damit es konkret wird, gibt es Rezepte zum Nachkochen. Und für Ihre Fitness haben wir Tipps, wie Sie regelmäßig – und ohne viel Aufwand – Bewegung in Ihren Alltag einbauen können. Viel Spaß beim Lesen und Ausprobieren.
Menschen mit Demenz und ihre Angehörigen brauchen professionelle Unterstützung in jeder Phase der Erkrankung. Ärztinnen und Ärzte sind hier zentrale Akteure, aber auch soziale Einrichtungen oder Pflegedienste. In diesem Flyer finden Sie Informationen über Hilfetelefone, wichtige Websites und Ansprechpersonen rund um das Thema Versorgung und Pflege von Menschen mit Demenz.
Interessieren Sie sich für das deutsche Gesundheitssystem? Möchten Sie wissen, welche Akteure in das Gesundheitssystem eingebunden sind? Dann hilft Ihnen unser Schaubild „Das Gesundheitssystem“ weiter. Hier finden Sie die wichtigsten Institutionen und Zuständigkeiten im deutschen Gesundheitssystem und deren Zusammenspiel – auf einen Blick.
Das deutsche Gesundheitswesen ist komplex und seine Akteure vielfältig. Wohin kann ich mich wenden, wenn ich beispielsweise mehr über Beratungsangebote für Patienten oder zum Thema Impfen wissen möchte? Hier erhalten Sie eine Übersicht über die entscheidenden Institutionen unseres Gesundheitssystems und finden ausgewählte Informationsangebote zu den am meisten nachgefragten Themen, Fragen und Ansprechpartnern.
Mit dem Flyer stellt das Bundesministerium für Gesundheit gemeinsam mit dem Ethno-Medizinischen Zentrum e.V. wichtige Informationen zum neuartigen Coronavirus in mehreren Sprachen bereit.
Für Menschen mit kognitiven Beeinträchtigungen (Demenz) nimmt die Möglichkeit der gesellschaftlichen Teilhabe sukzessive ab. Teilhabe umfasst alle relevanten Lebens- und Gesellschaftsbereiche. Dabei hat das Thema Demenz in den zurückliegenden Jahren immer mehr Beachtung im Kulturbereich gefunden. Kunst und Kultur sind neben Sport und Bewegung wichtige Säulen unserer Gesellschaft, die Menschen aller Altersgruppen und Lebenssituationen zusammenführen und neue Erlebnisse schenken. Die Ergebnisse der Fachkonferenz vom 07.10.2019 in Duisburg flossen mit folgenden Themen in die Handreichung ein: • Die Bedeutung und Potentiale kultureller Teilhabe für Menschen mit Demenz • Das Museum als Ort der Teilhabe • Musikangebote als Möglichkeit der Teilhabe • Wissenschaftliche Studien und gute Beispiele für zahlreiche Angebote Es ist das Ziel der Nationalen Demenzstrategie, die Ausrichtung von Angeboten zu Kultur und Sport auf kommunaler Ebene auf die Belange für Menschen mit Demenz bundesweit zu intensivieren und die Entwicklung spezifischer Angebote anzuregen.